Was ist die GEMA?
“Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”
Die GEMA vertritt in Deutschland die Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern, die Mitglied in der GEMA sind oder bei denen es Vereinbarungen mit internationalen Partnergesellschaften zur Wahrnehmung dieser Rechte in Deutschland gibt.
Wie ist die GEMA organisiert?
Als Verein. Die Mitgliedschaft ist gebührenpflichtig und kostet (neben einer Aufnahmegebühr zwischen 60 und 120 Euro) derzeit 25,56 Euro im Jahr. Mitglieder können Komponisten oder Textdichter sowie deren Verleger oder Rechtsnachfolger werden. (“Nur”-Musiker werden von der GVL vertreten.)
Derzeit hat die GEMA ca. 65.000 Mitglieder. Dabei gibt es drei Mitglieder-Gruppen:
• “Angeschlossene Mitglieder” (ca. 55.000) haben kein Stimmrecht
• “Außerordentliche Mitglieder” (ca. 6.400) können derzeit 34 Stimmen delegieren.
• “Ordentliche Mitglieder” (ca. 3.400) sind stimmberechtigt. An sie werden ca. 64 Prozent aller Ausschüttungen geleistet.
Was tut die GEMA?
Die GEMA erhebt Nutzungsgebühren für die öffentliche Aufführung von Musik ihrer Mitglieder und Partner. Das betrifft in erster Linie Konzerte, Tonträger-Herstellung, TV-, Radio- und Internetausstrahlungen, aber auch Beschallung bei z. B. Volks- oder Betriebsfesten, Warteschleifenmusik in Telefonanlagen von Unternehmen sowie die Verwendung als Hintergrundmusik für Werbung oder Webseiten.
Um wieviel Geld geht es?
2010 lag die Summe aller GEMA-Einnahmen bei 863 Millionen Euro. An Mitglieder ausgeschüttet wurden 736 Millionen Euro. Die Verwaltungskosten betrugen dabei knapp 15 Prozent der Gesamteinnahmen.
Hat die GEMA einen Sonderstatus?
Ja. Der Gesetzgeber billigt der GEMA eine Art Vorrangstellung in der Rechtewahrnehmung zu. Prinzipiell wird dabei davon ausgegangen, dass deutsche und ausländische Künstler hierzulande im Regelfall von der GEMA vertreten werden. Daraus resultiert die sogenannte “GEMA-Vermutung”, der zufolge die Beweislast für eine Nichtvertretung von gespielter Musik beim jeweiligen Veranstalter liegt. Auch Presswerke für Tonträger sind verpflichtet, dem Aufraggeber (Musiker oder Labels) eine GEMA-Erklärung abzuverlangen, auf Grund derer eine GEMA-Gebühr festgelegt wird, die unabhängig von Verkaufserlösen vorab gezahlt werden muss.
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