Es geht um rund 800 Millionen Euro. Es ist in etwa die Summe, die die hiesige Möbelindustrie jährlich mit Matratzen umsetzt oder was der deutsche Einzelhandel an Umsatz allein für das Düsseldorfer Weihnachtsgeschäft in 2011 erwartet. Oder auch: soviel wie die längste Luxus-Yacht der Welt den Milliardär Roman Abramowitsch gekostet hat. Für 2010 verbucht die GEMA Einnahmen von 863 Millionen Euro, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr, aber es gab auch schon bessere Jahre.
Die Einkünfte der GEMA werden im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Eine Rechnung von der GEMA wird immer fällig, wenn Musik abgespielt wird, für die die GEMA die Rechte vertritt. Das sind die Werke der ca. 60.000 Komponisten, Texter und Verlage, die mit der GEMA einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben sowie die Werke ausländischer Urheber, mit deren Organisationen es Verträge für die hiesige Rechte-Wahrnehmung gibt.
Wie sich diese Einahmen verteilen lässt sich – zumindest ungefähr – im Geschäftsbericht nachlesen. Ein großer Teil der Einnahmen – 261 Millionen Euro – wird dabei durch die Abgaben der deutschen TV- und Rundfunksender generiert, die im Prinzip für jeden gesendeten Songs oder als Background-Beschallung verwendete Musik Gebühren zahlen. Üblich sind dabei auch detaillierte Listen, die es der GEMA ermöglichen, zuzuordnen, welches Stück wie oft eingesetzt wird. Das dient dann als eine Grundlage zur Festlegung der Verteilung der Einnahmen.
Ein klassischer Einnahmen-Bereich – vormals der wichtigste – ist seit Jahren rückläufig: Erlöse aus der Lizensierung von Tonträgern, von denen immer weniger verkauft werden.140 Millionen Euro sind es immerhin noch. Vorab zahlen muss jeder, der in einem deutschen Presswerk zum Beispiel eine CD oder DVD mit Musikinhalt pressen lässt. Die fällige Gebühr hängt davon ab, wieviel GEMA-pflichtige Musik enthalten ist, von der Auflage, dem Verkaufspreis oder der Art des Tarifs, der je nach Mitgliedschaft in einem Dachverband wechseln kann. Als Faustregel kann man mit ungefähr 1 Euro pro hergestellter CD rechnen. Fällig wird der Betrag unabhängig von den letztendlichen Verkaufszahlen, entscheidend ist allein die Anzahl der hergestellten Tonträger.
Die Einnahmen aus Online-Gebühren können den Verlust der Tonträger-Branche noch lange nicht ausgleichen, auch, wenn sie in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind: Gerade mal 13 Millionen Euro machten sie 2010 aus.
Relevante Einnahmen ergeben sich aus der „Urheberrechtsabgabe“. Denn das Urheberrecht legt fest, dass für den Verkauf von technischen Geräten oder Speichermedien, die geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Musik zu kopieren, ebenfalls ein – meist „Pauschalabgabe“ genannter – fällig wird. Das betrifft CD- und DVD-Rohlinge oder USB-Sticks ebenso wie MP3-Player, Brenner, Scanner, Drucker oder Kopierer. Die Höhe dieser Abgaben wird mit der Herstellerindustrie aller paar Jahre neu verhandelt. Während einzelne Datenträger dabei im Centbereich veranschlagt werden, fallen für einen Scanner oder DVD-Brenner Kosten im Bereich von 10 oder mehr Euro an. Diese Kosten sind im Verkaufspreis einkalkuliert.
Zahlen muss auch jeder Kneipenbetreiber, Marktveranstalter oder wer auch sonst Musik öffentlich aufführt. Gebühren fallen ebenso für Kopien von Notenblättern an – wenn deren Inhalt von der GEMA vertreten wird. Betroffen sind dadurch natürlich auch alle Discotheken-Betreiber und Konzertveranstalter. „Lebendige Musik“ heißt im GEMA-Deutsch, wenn jemand live Musik spielt, ob Band, Barpianist oder Chor. 83 Milionen Milionen Euro machten deren Abgaben 2010 aus. 125 Milionen Euro spielte außerdem „mechanische Musik“ ein, also alles, was per CD- oder MP3-Player oder Radio ertönt.
Für alle Musikveranstalter existiert ein nach verschiedenen Kriterien gestaffeltes – durchaus kompliziertes – Tarifsystem, das prinzipiell nach Veranstalterkategorie, Veranstaltungsdauer, Eintrittspreis und bespielter Fläche orientiert. Diese Daten müssen der GEMA vorab gemeldet werden. Entgehen kann derlei Ausgaben nur, wer nachweisen kann, dass die gespielte Musik von Urhebern stammt, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Erhoben werden die Gebühren von den zuständigen Bezirksdirektionen, die 2010 299 Millionen Euro einsammelten.
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