Für Musikfans aller Sparten als auch für die Urheber und Inhaber von Musikrechten ist die Vereinbarung eine gute Nachricht. Die war nicht gerade zu erwarten. Die Gema und Youtube streiten seit Jahren vor Gericht über die Abwicklung von Urheberrechten. Die Gema fordert von Youtube Abgaben ein wie von allen anderen: Fernseh- und Radiosendern, Onlinediensten und Musikveranstaltern. Die Google-Tochter ist allerdings der Ansicht, dass sie nicht zahlpflichtig ist, weil sie mit dem eigentlichen Ladevorgang der Musik nichts zu tun habe und kein Musikstreamingdienst sei. Youtube versteht sich nur als Plattform zur Verbreitung der Inhalte seiner Nutzer.
„Für die Gema und ihre Mitglieder ist der Vertragsabschluss mit Youtube ein Meilenstein“, sagte Thomas Theune, der bei der Gema als Direktor Sendung & Online für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich ist, auf Anfrage von FAZ.NET. Er sichere „den rund 70.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf Youtube. So werden sie endlich am Erfolg, den Youtube mit ihren Musikwerken erwirtschaftet, beteiligt. Das ist auch ein Signal für andere Online-Plattformen.“
„Wir sind froh über den Vertrag“, ergänzte der Gema-Justitiar Tobias Holzmüller im Gespräch mit FAZ.NET. „Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern.“
Die Summe, die pro Videoabruf fällig wird, wird von der Gema und Youtube nicht veröffentlicht. Sie dürfte wohl unter der Forderung liegen, mit welcher die Gema vor Gericht bis zuletzt nicht durchgekommen ist. Geeinigt haben sich die Rechtegesellschaft und das Videoportal auch auf eine Abschlagzahlung für die Jahre seit 2009, in denen man sich juristisch stritt. Für Gema-Mitglieder ist an Allerheiligen also Zahltag.
Quelle: faz.de
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