Als Anfang Juni das Filmportal kino.to offline ging und seine Betreiber hinter Gitter wanderten erhielt die Thematik des illegalen Online-Fernsehens neue Brisanz. Unangenehm wurde man auch daran erinnert, dass das Erstellen gesetzeswidriger Kopien unter Strafe steht – eine Tatsache die gern verdrängt wird. So ungern man es auch zugibt, das ein oder andere Video ungewisser Herkunft schaut heute wohl fast jeder cineastisch interessierte Netznutzer ab und an. Als einige Wochen nach dem Schlag gegen kino.to unter der geradezu provokativ gering abgewandelten Web-Adresse kinoX.to eine überraschenderweise identisch anmutende Seite mit dem nahezu gleichen Angebot auftauchte, wurde außerdem klar, dass dem Problem des rechtswidrigen Video-Hostings nicht so schnell beizukommen sei. Zu viele zu gut ausgestattete wenn auch gesetzesuntreue Filmanbieter sind dafür bereits im Netz etabliert. Dabei gibt es ja auch legale Alternativen: Mit maxdome.de existiert ein deutschsprachiges Bezahlangebot mit überaus umfassendem Katalog.

Wie kommt es, dass unzählige Filmfreunde einen potenziellen Gesetzesverstoß einem geringen Entgelt vorziehen? Ein genauerer Blick auf das Angebot illegaler Anbieter könnte dabei lehrreich sein. Gesagt – getan: Nach ausgiebigem Brainstorming machte sich die Redaktion daran, den verschiedensten Kino-Websites einmal auf den Zahn zu fühlen. Die wichtigste Frage, die sich stellte, war dabei, was Nutzer von Online-Film-Anbietern wohl erwarten. Daraus ergaben sich verschiedene relevante Punkte, unter Anderem: Welche Filme werden angeboten – sind Topaktuelle Leinwand-Erfolge, allseits beliebte Klassiker oder Arthouse-Produktionen gleichermaßen zu finden? Sind Anbieter-Portale Seriös oder eine einzige Werbeflut? Die verschiedenen Kriterien wurden schließlich an ensprechende Seiten herangetragen, um herauszufinden, mit welcher Konkurrenz es legale Alternativen aufnehmen müssen, bzw. was es zu überbieten gilt. Denn: Wer zahlt schon gern wenn er ohne Nachteile das Gleiche umsonst erhält?

Ob die Benutzer solcher offensichtlich illegalen Portale bestraft werden sollen, ist derzeit jedoch noch nicht ganz klar. Die Justiz debattiert derzeit noch, ob Filmeschauen eher mit Fernsehen gleichzusetzen sei und somit nicht strafrechtlich zu verfolgen oder ob das Streamen durch die Zwischenspeicherung der Daten beim Puffern eher einem Download gleichkommt. Letztere Variante wäre dem deutschen Urheberrecht nach bekannter Weise illegal. Einen Präzedenzfall gibt es nicht: Bislang ist in diesem Land niemand wegen Stream-Guckens angeklagt worden. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden, die im Fall kino.to ermittelt, lies verlauten, die Nutzer der kriminellen Seite erst einmal hintenanzustellen. Dies dürfte auch im Sinne der Filmindustrie sein, die sich bislang zusammenzureißen versucht, um es nicht der Musikindustrie gleichzutun, die unrühmlicher Weise mit Anwaltbriefen auch die Eltern unmündiger Schulkinder belagerten – wo der Nachwuchs in der Tauschbörse eine Single downloaded, lädt er sie dem Filesharing-Prinzip nach auch hoch, was der Lobby Grund genug für Klagedrohung war, egal ob Hartz 4-Empfänger angeschrieben waren oder nicht.

Interface der legalen Streaming-Website epixhd.com

Sicher ist, dass mit dem Aufkommen und der Ausdehnung der mannigfaltigen Möglichkeiten des 2.0-Wunders Kontrolle über digital exportierbare Produkte, wie sie Kulturschaffende gegenwärtig massenhaft produzieren, kaum mehr möglich ist. Fest steht auch, dass Firmen und Gesetzgeber dennoch an dieser festhalten zu wollen scheinen. Dass die Nutzer da nicht mitziehen, ist nicht weiter verwunderlich.

Eine Tatsache ist schließlich auf keinen Fall zu vernachlässigen: Stream-Gucker sind Filmfreunde (Näheres dazu findet ihr »hier). Wer Serien oder Filme regelmäßig konsumiert, ist im Zweifelsfall Fan und wird darum aller Wahrscheinlichkeit nach bereit sein, dafür auch etwas zu zahlen. Auch eine umstrittene Studie der Gesellschaft für Konsumforschung soll derlei Annahmen nahelegen. Was muss ein Online-Filmportal anbieten, damit Nutzer lieber diesem ihr Geld anvertrauen, als es in dubiose Premium-Accounts bei Stream-Hostern oder auf illegalen Seiten beworbenen Online-Poker zu investieren? Wie könnte ein legales Angebot aussehen, das überzeugt und auch dem Kauf einer echten, altbewährten Kinokarte überlegen ist? Im Test zeigte sich, dass die illegale Alternative zwar durchaus nervenaufreibend lange Suchen durch unübersichtliche Klickwüsten, Deadlinks, Qualitätsfünfen und Werbebelästigung mit sich bringt, das Angebot aber nahezu lückenlos ist.

Wir haben uns für euch durch das Dickicht der rechtlichen Grauzonen gekämpft und unterzogen diverse Online-Streaming-Portale einem Test. Hier gehts zum zweiten Teil!